Ihr Recht in den erfahrenen Händen
eines erfolgreichen Teams.

Hohe Spezialisierung und die Erfahrung einer traditionsreichen Kanzlei
sind die Garanten für eine erfolgreiche Mandatsführung - immer
auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

Rechtsanwältin Iris Brückner, Fachanwältin für Familienrecht (1968)

Rechtsanwältin Iris Brückner ist spezialisiert auf Familiensachen und führt damit die Tradition der Kanzlei weiter, die bereits Ende der siebziger Jahre zu ihrem Bekanntheitsgrad auf dem Gebiet des Familienrechts gekommen war.

1999 war Rechtsanwältin Brückner wohl eine der jüngsten Fachanwältinnen für Familienrecht, als sie mit 31 Jahren ihre Berechtigung zur Führung dieses Titels erhielt. Große Berufserfahrung, umfangreiches Fachwissen, ständige Fortbildung, Engagement und überzeugendes Auftreten begründen ihren heutigen Erfolg.

  • Korrespondenzsprachen englisch, französisch (für beide Sprachen verfügt sie über den Abschluss 'Fachspezifische Fremdsprachenprüfung II' der Universität Passau).
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim DAV

  • 1996 Zulassung zur Anwaltschaft
  • 1999 Fachanwältin für Familienrecht
  • 2001 Übernahme der Kanzlei von Carola Krieger
  • Ehescheidungsverfahren
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Partnerunterhalt (in der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft)
  • Unterhalt von nichtehelichen Lebensgefährten
  • Güterrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutz
  • Versorgungsausgleich
  • Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Trennung und Trennungsvereinbarungen
  • Vorbereitung von Eheverträgen, auch internationaler Art
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Rechtsanwalt Wolfgang J. Gulden (1945)

    Schon seit 1974 zur Anwaltschaft zugelassen, hat sich Rechtsanwalt Gulden in seinem langen Berufsleben umfangreichste Kenntnisse und große Praxis in den von ihm betreuten Rechtsgebieten im Zivil- und Strafrecht erworben, in denen er seit 1984 auch unverändert erfolgreich in unserer Kanzlei tätig ist. Vor allem bekannt ist er für die Beratung und Vertretung in Verkehrssachen, als Berater von Haus- und Wohnungseigentümern sowie in erbrechtlichen Angelegenheiten und als Strafverteidiger.

  • 1974 Zulassung zur Anwaltschaft
  • Mietrecht (Wohn- und Gewerberäume)
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Strafverteidigungen
  • Straßenverkehrsrecht (Unfallregulierungen, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, Gewährleistungsrecht bei Kauf- und Reparaturverträgen)
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • allgemeines Kauf- und Vertragsrecht
  • Rechtsanwältin Carola Krieger (1937)

    Direkt im Anschluss an ihre Zulassung trat Rechtsanwältin Krieger – damals noch Brückner – in die Kanzlei des damals allein tätigen Dr. Göttsberger ein. Sie war die erste weibliche Anwältin im Landkreis und der weiteren Umgebung. Sie hat in der Kanzlei, die sie im Jahr 1984 von deren Gründer Dr. Göttsberger übernahm, das Referat Familienrecht aufgebaut und den guten Ruf und die große Bekanntheit der Kanzlei auf diesem Feld begründet. Inzwischen hat sich Rechtsanwältin Krieger, nachdem sie die Kanzlei 2001 an ihre Tochter, Rechtsanwältin Brückner, übergeben hatte, aus dem Kanzleibetrieb zurückgezogen. Sie ist weiterhin zur Anwaltschaft zugelassen.

    Rechtsanwalt Dr. Josef Göttsberger †

    Unmittelbar nach Kriegsende gründete Dr. Josef Göttsberger diese Anwaltskanzlei im Zentrum Altöttings als die vermutlich erste vor Ort. So begann die Geschichte dieser traditionsreichen Kanzlei, in welcher auch seine eigene Tochter und später dann wieder die Tochter der damaligen Übernehmerin, RAin Krieger, die heutige Inhaberin RAin Brückner (neben vielen weiteren Kollegen, die im Laufe der Jahrzehnte ein- und altersbedingt oder aufgrund beruflicher Veränderungen wieder austraten) tätig sind, ebenso wie der schon unter der Leitung des Dr. Göttsberger eingetretene RA Gulden, der seinerseits zur Tradition dieser Kanzlei beitrug und ihr weiterhin tätig die Treue hält. Dr. Göttsberger arbeitete bis ins hohe Alter als Anwalt und hatte sich erst kurz vor seinem Tod in hochbetagten Jahren zur Ruhe gesetzt.